Das Gesellschaftsrecht ist ein Kerngebiet des Wirtschaftsrechts. Wir beraten Gesellschafter_innen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. oHG und GmbH & Co. KG) bei vertraglichen Gestaltungen sowie Strategien zur Haftungsvermeidung und vertreten sie bei rechtlichen Streitigkeiten.
Für die optimale Beratung der Unternehmen und Beteiligten arbeiten wir im Team als Anwältin und Steuerberater_in und setzen Ihre Interessen durch.
Rechtsberatung auch
in den Bereichen: